Meine Leistungen im Überblick
Wenn Sie an einer ernährungsbedingten Erkrankung leiden, besteht die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung durch Ihre Krankenkasse. Dafür müssen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie von Ihrem Arzt ausfüllen lassen.
Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungstherapie
Ernährungstherapie bei
- Adipositas, BMI (krankhaftes Übergewicht)
- Ernährung bei angeborenen Stoffwechselerkrankungen (z.B. Phenylketonurie (PKU), Mukoviszidose)
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Bluthochdruck
- Fettstoffwechselstörungen (erhöhter Cholesterin- Triglyceridspiegel)
- Hyperurikämie und Gicht (erhöhte Harnsäurewerte)
- Nahrungsmittelallergien und –unverträglichkeiten
- Zöliakie/Sprue (Weizenunverträglichkeit)
- Magen und Darmerkrankungen inkl. Zustand nach Operationen
- Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
- Lebererkrankungen
- Pankreaserkrankungen (Erkrankungen der Bauchspeicherdrüse)
- Nierenerkrankungen/Ernährung von Dialysepatienten
- Osteoporose
- Krebs
- Mangelernährung (Malnutrition)
Ernährungsberatung kann ebenfalls durch Ihre Krankenkasse unterstützt werden. Fragen Sie Ihre Krankenkasse direkt oder beantragen Sie die Kostenübernahme auf dem Postweg. Wenn die Ernährungsberatung von Ihrem Arzt empfohlen wird, lassen Sie ihn die entsprechende Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen.
Notwendigkeitsbescheinigungn für eine Ernährungsberatung
Ernährungsberatung bei
- Übergewicht
- Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern
- Ernährung von Senioren
- Ernährung für Sportler
- Besondere Ernährungsformen (u.a. Vollwerternährung, vegetarische Ernährung)